Ausbildung für ÖSD-Prüfende
Ausbildung für ÖSD-Prüfende
Einleitung
Jedes ÖSD-Prüfungszentrum benötigt – abhängig vom jeweiligen Lizenztyp und dem jeweiligen Prüfungsangebot – ausgebildete ÖSD-Prüfende. Im Folgenden finden Sie Informationen darüber, wie Sie als Prüfungszentrum Ihr Lehrpersonal zu ÖSD-Prüfenden ausbilden lassen können bzw. wie Sie als Einzelperson sich für eine ÖSD-Ausbildung anmelden und eine Prüferlizenz erhalten können.
Bei weiteren Fragen dazu können Sie sich auch direkt an uns wenden: schulung@osd.at. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Eine ÖSD-Prüferlizenz hat viele Vorteile
- Wie die Sprachzertifikate des ÖSD sind auch die Prüferlizenzen international geschätzt.
- Sie sind in Ihrer Prüfungs- und Bewertungstätigkeit nicht an ein einzelnes ÖSD-Prüfungszentrum gebunden.
- Im Rahmen der Schulung und Ausbildung gewinnen Sie tiefe Einblicke in die Bereiche Testen und Prüfen.
- Die Prüferlizenz ist ein Mehrwert für Ihren Lebenslauf und ein Baustein zur persönlichen Weiterbildung.
Es gibt verschiedene ÖSD-Prüferlizenzen. Sie können modular pro Prüfungsstufe und Prüfungsangebot (ZA1 bis ZC2, KID-Prüfungen etc.) jeweils eine Ausbildung für die Durchführung und Bewertung der schriftlichen Prüfungsteile (ÖSD-Prüferlizenz schriftlich) sowie eine Ausbildung zur Abnahme der mündlichen Prüfung (ÖSD-Prüferlizenz mündlich) absolvieren.
1. Anforderungsprofil für die Ausbildung für ÖSD-Prüfende
Für eine erfolgreiche Anmeldung zur Ausbildung müssen Sie das Anforderungsprofil für ÖSD-Prüfende erfüllen, das u.a. ausgezeichnete Sprachkenntnisse, eine facheinschlägige Ausbildung und umfassende Unterrichtserfahrung umfasst. Nur mit qualifizierten und entsprechend ausgebildeten Prüfenden lassen sich die ÖSD-Prüfungen korrekt und fair durchführen.
Nachstehend finden Sie detaillierte Informationen zum Anforderungsprofil und zu den Voraussetzungen für eine Zulassung zu den jeweiligen Ausbildungsmodulen.
Zur Schulungsanmeldung sind zu jedem Punkt die entsprechenden Nachweise zu übermitteln.
1.) Sprachkenntnisse
Für die Tätigkeit als ÖSD-Prüfende/r sind ausgezeichnete Deutschkenntnisse Voraussetzung. Sofern Deutsch nicht Ihre Erstsprache ist, sind die Sprachkenntnisse mittels eines entsprechenden Sprachkenntnisnachweises zu belegen:
- für die Ausbildung zu den ÖSD-Prüfungen auf den Niveaustufen A1—B1: Nachweis von Sprachkenntnissen auf Niveau C1 mit sehr guten Ergebnissen in allen Fertigkeiten (Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen)
- für die Ausbildung zu den ÖSD-Prüfungen auf den Niveaustufen B2—C2: Nachweis von Sprachkenntnissen auf Niveau C2 mit sehr guten Ergebnissen in allen Fertigkeiten (Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen)
Sowohl ÖSD-Zertifikate als auch entsprechende andere international anerkannte Zertifikate wie z. B. vom Goethe-Institut oder von telc gelten als Nachweise von Deutschkenntnissen. Alle Nachweise sollten bei der Erstqualifizierung jedoch nicht älter als drei Jahre sein.
2.) Studium und Ausbildung
Für den Erwerb einer ÖSD-Prüferlizenz müssen Sie ein einschlägiges Studium oder eine andere fachspezifische Ausbildung vorweisen.
Dies kann ein abgeschlossenes Studium der Germanistik (bzw. ein DaF- oder DaZ-Studium), ein Studium einer lebenden Fremdsprache, der Sprach- oder Translationswissenschaften oder eine vergleichbare Studienrichtung mit Schwerpunkt auf Fremdsprachendidaktik sein.
Alternativ wird auch eine abgeschlossene Ausbildung für den Unterricht im Bereich Deutsch als Fremd-/Zweitsprache anerkannt, z. B. entsprechende Angebote an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen oder umfassende Zertifikatslehrgänge anerkannter Bildungsträger.
3.) Einschlägige Unterrichtserfahrung
Zusätzlich müssen Sie auch eine umfassende Unterrichtserfahrung im Bereich DaF/DaZ nachweisen. Im Falle eines abgeschlossenen einschlägigen Studiums muss Unterrichtserfahrung von mindestens 450 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten nachgewiesen werden, im Falle einer kürzeren DaF/Z-Ausbildung wird Unterrichtserfahrung von mindestens 1500 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorausgesetzt.
4.) Ergänzende Anforderungen
- profunde Kenntnisse der Niveaubeschreibungen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS, 2001) und dessen Begleitband (2021)
- Kenntnis von Profile deutsch (2005)
- hohe soziale Kompetenz (freundlicher und wertschätzender Umgang mit Prüfungsteilnehmenden, Einfühlungsvermögen, Teamfähigkeit, Belastbarkeit u. Ä.)
Das ÖSD behält sich vor, über die vorgelegten Voraussetzungen und die Zulassung zu den Ausbildungsmodulen individuell und nach eigenem Ermessen zu entscheiden.
2. Phasen der Ausbildung und Erneuern der Prüferberechtigung
Es gibt pro ÖSD-Prüfung jeweils ein Ausbildungsmodul für die Durchführung und Bewertung a) der schriftlichen und b) der mündlichen Prüfung.
Die Ausbildung für ÖSD-Prüfende besteht pro Ausbildungsmodul aus drei „Phasen“. Die sogenannte Vorqualifizierung bezeichnet die eigenständige Vorbereitung, darauf folgt die Präsenzphase online. Danach haben Sie zwei Monate Zeit, die sogenannte Erstqualifizierung einzureichen, im Rahmen derer zwei Leistungsbeispiele bewertet werden müssen.
1.) Vorqualifizierung (asynchrone Selbstlernphase)
Zeitgerecht vor dem Schulungstag erhalten Sie eine Einladung zur Bearbeitung der Unterlagen zur Vorqualifizierung. Im Rahmen dieser wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich mit den entsprechenden Prüfungen des ÖSD vertraut machen sowie selbstständig und individuell Aus- und Bewertungen durchführen. Dafür stehen Ihnen auf einer Online-Plattform umfangreiche Vorbereitungsmaterialien und Lernvideos zur Verfügung, die sie zeit- und ortsunabhängig bearbeiten können.
Für die Vorqualifizierung sollten Sie ausreichend Zeit einplanen (ca. 3-4 Stunden pro Prüfungsmodul, d.h. bei Schulungsanmeldung zum schriftlichen und mündlichen Prüfungsmodul ca. 6-8 Stunden).
Der positive und fristgerechte Abschluss der Vorqualifizierung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulung.
2.) Schulung (synchrone Phase in der Gruppe)
Die synchrone Präsenzphase unserer Schulungen findet in der Regel online statt, kann aber gegebenenfalls auch analog, d. h. in direkter Präsenzform stattfinden. Die einzelnen Ausbildungsmodule (schriftlich oder mündlich) dauern in der Regel ca. 3,5 Stunden, die Prüferausbildung für die schriftliche und mündliche Prüfung dauert somit einen Tag pro Prüfungsformat.
In dieser synchronen Präsenzphase werden zunächst die in den Lernvideos und anderen zur Verfügung gestellten Materialien vermittelten Inhalte kurz wiederholt, danach haben Sie die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Anschließend werden die Bewertungen der schriftlichen und mündlichen Leistungen, die im Rahmen der Vorqualifizierung bearbeitet wurden, besprochen und diskutiert. Ein detailliertes Schulungsprogramm erhalten alle Teilnehmenden per E-Mail.
3.) Erstqualifizierung (Abgabe von Probebewertungen)
Im Anschluss an die Schulung haben Sie zwei Monate Zeit, um die Erstqualifizierung abzuschließen. Dafür müssen Sie zum jeweiligen Modul jeweils zwei vorgegebene schriftliche oder mündliche Prüfungsleistungen bewerten. Wenn Ihre Probebewertung den ÖSD-Richtlinien entspricht, wird eine ÖSD-Prüferlizenz für dieses Prüfungsmodul erteilt. Sie bekommen schließlich auch ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt, das sowohl Ihre individuelle Prüfernummer als auch das Prüfungsmodul, das Sie ab nun abnehmen und bewerten dürfen, ausweist.
4.) Folgequalifizierung/Erneuern der Prüferlizenzen
ÖSD-Prüferlizenzen haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum. Die Gültigkeitsdauer ist auf der Lizenz vermerkt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie jede Ihrer Prüferlizenzen mit der sogenannten Folgequalifizierung verlängern, um das jeweilige Prüfungsformat weiterhin schriftlich oder mündlich prüfen und bewerten zu dürfen.
Dabei müssen Sie pro Prüfungsformat und Modul eine authentische Prüfungsleistung bewerten. Entspricht die Bewertung den ÖSD-Vorgaben, wird die jeweilige Prüferlizenz für weitere 3 Jahre verlängert. Wird die Folgequalifizierung nicht eingereicht oder nicht positiv abgeschlossen, erlischt die jeweilige Prüferlizenz. Sollte (z.B. auch nach einer längeren Zeit ohne aufrechte Prüferlizenz) eine Erneuerung angestrebt werden, entscheidet das ÖSD im Einzelfall, ob lediglich die Folgequalifizierung eingereicht oder der gesamte Schulungsprozess nochmals durchlaufen werden muss.
3. ÖSD-Prüferlizenz (= ÖSD-Prüferberechtigung bzw. ÖSD-Prüferzertifikat)
Die ÖSD-Prüferlizenzen sind ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem ÖSD-Prüferzertifikat vermerkt, wenn es abgelaufen ist, kann das jeweilige Prüferzertifikat um weitere drei Jahre verlängert werden. Voraussetzung dafür ist das positive Absolvieren der Folgequalifizierung (mehr dazu siehe 4. Folgequalifizierung / Erneuern der Prüferlizenzen). Wird ein Zertifikat nicht ausgestellt bzw. verlängert, muss neuerlich eine Schulung absolviert werden.
4. Anmeldung zur Ausbildung für ÖSD-Prüfende
Die Schulungsanmeldung für Prüfende an ÖSD-Prüfungszentren außerhalb Österreichs erfolgt in der Regel in Abstimmung mit den verantwortlichen Personen vor Ort und unter Einhaltung der vereinbarten Vorlaufzeiten.
Wenn Ihre Ausbildung zum/zur ÖSD-Prüfenden nicht von Ihrem Prüfungszentrum bzw. im Rahmen einer Neulizenzierung organisiert wird, erfolgt die Anmeldung individuell über schulung@osd.at.
Für die Anmeldung werden das ausgefüllte Anmeldeformular, der aktuelle Lebenslauf in deutscher Sprache sowie die erforderlichen Nachweise über Ausbildung, Unterrichtserfahrung und Deutschkenntnisse entsprechend dem Anforderungsprofil (siehe oben) per E-Mail an schulung@osd.at übermittelt.
Die Anmeldung zu den Schulungsterminen muss spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Schulungstermin erfolgen.
Hinweise:
- Bitte speichern Sie das Anmeldeformular vor dem Ausfüllen auf Ihrem PC ab und kontrollieren Sie vor dem Senden des Formulars, ob Ihre Eingaben übernommen wurden.
- Beachten Sie bitte die am Anmeldeformular stehenden Vorgaben zu Dateinamen und Betreff.
- Das Feld „Rechnungsadresse“ muss ausgefüllt werden. Eine nachträgliche Änderung der Rechnungsadresse ist nicht möglich.
- Wir bitten um Verständnis, dass unvollständige Anmeldungen nicht bearbeitet werden können.
Ob die vorgelegten Qualifikationen den Anforderungen entsprechen, entscheidet die ÖSD-Zentrale. Eine Ablehnung oder vorbehaltliche Zulassung ist möglich. Im Falle einer Zulassung erhalten Sie ein E-Mail mit Informationen zur Vorbereitung auf die Schulung (sog. Vorqualifizierung).
Wie lange dauert die Online-Schulung?
Zum Erwerb der Prüferlizenzen für folgende Prüfungsmodule ist neben der Vorqualifizierung und der Erstqualifizierung je ein halber Schulungstag in Form einer synchronen Online-Präsenzphase vorgesehen:
Schriftlich
Mündlich
09:00 – 11:45 Uhr
12:30 – 16:30 Uhr
09:00 – 11:45 Uhr
12:30 – 16:30 Uhr
09:00 – 12:45 Uhr
–
–
13:30 – 17:15 Uhr
09:00 – 12:15 Uhr
13:00 – 16:45 Uhr
09:00 – 12:15 Uhr
13:00 – 16:45 Uhr
09:00 – 12:45 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
09:00 – 12:45 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
Wie viele Teilnehmende sind pro Schulungsmodul erforderlich?
Die Schulungen finden nur statt, wenn es mindestens vier Teilnehmer/innen gibt.
Welche Kosten fallen für die Ausbildung zur ÖSD-Prüferin / zum ÖSD-Prüfer an?
Pro Modul (Modul Schriftliche Prüfung / Modul Mündliche Prüfung) wird eine Gebühr von 50,00 Euro verrechnet.
5. Nächste Schulungstermine
Alle Schulungen werden online durchgeführt.
Die angegebenen Uhrzeiten beziehen sich auf die mitteleuropäische Zeitzone (MEZ).
Schulungstermine ZA1 (Modul Schriftliche Prüfung / Modul Mündliche Prüfung)
Schriftlich: 09:00 bis 11:45 Uhr
Mündlich: 12:30 bis 16:30 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: 09:00 bis 11:45 Uhr
Mündlich: 12:30 bis 16:30 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: 09:00 bis 11:45 Uhr
Mündlich: 12:30 bis 16:30 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: 09:00 bis 11:45 Uhr
Mündlich: 12:30 bis 16:30 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: 09:00 bis 11:45 Uhr
Mündlich: 12:30 bis 16:30 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schulungstermine ZA2 (Modul Schriftliche Prüfung / Modul Mündliche Prüfung)
Schriftlich: 09:00 bis 11:45 Uhr
Mündlich: 12:30 bis 16:30 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: 09:00 bis 11:45 Uhr
Mündlich: 12:30 bis 16:30 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: 09:00 bis 11:45 Uhr
Mündlich: 12:30 bis 16:30 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: 09:00 bis 11:45 Uhr
Mündlich: 12:30 bis 16:30 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: 09:00 bis 11:45 Uhr
Mündlich: 12:30 bis 16:30 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schulungstermine KID A1 und KID A2
KID A1: 09:00 bis 12:45 Uhr
KID A2: 13:30 bis 17:15 Uhr
Schulungstermine ZB1 (Modul Schriftliche Prüfung / Modul Mündliche Prüfung)
Schriftlich: 09:00 bis 12:15 Uhr
Mündlich: 13:00 bis 16:45 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: 09:00 bis 12:15 Uhr
Mündlich: 13:00 bis 16:45 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: 09:00 bis 12:15 Uhr
Mündlich: 13:00 bis 16:45 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: 09:00 bis 12:15 Uhr
Mündlich: 13:00 bis 16:45 Uhr
Schriftlich: 09:00 bis 12:15 Uhr
Mündlich: 13:00 bis 16:45 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schulungstermine ZDÖ B1
Schriftlich: 09:00 bis 12:15 Uhr
Mündlich: 13:00 bis 16:45 Uhr
Schulungstermine ZB2 (Modul Schriftliche Prüfung / Modul Mündliche Prüfung)
Schriftlich: 09:00 bis 12:45 Uhr
Mündlich: 13:30 bis 17:00 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: 09:00 bis 12:45 Uhr
Mündlich: 13:30 bis 17:00 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: 09:00 bis 12:45 Uhr
Mündlich: 13:30 bis 17:00 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: 09:00 bis 12:45 Uhr
Mündlich: 13:30 bis 17:00 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: 09:00 bis 12:45 Uhr
Mündlich: 13:30 bis 17:00 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schulungstermine ZC1 (Modul Schriftliche Prüfung / Modul Mündliche Prüfung)
Schriftlich: 09:00 bis 12:45 Uhr
Mündlich: 13:30 bis 17:00 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: –
Mündlich: 10:00 bis 14:00 Uhr
Schriftlich: 09:00 bis 12:45 Uhr
Mündlich: 13:30 bis 17:00 Uhr