Muss ich Modul 1 und Modul 2 der Integrationsvereinbarung verpflichtend erfüllen?
Die Erfüllung von Modul 2 ist für Inhaberinnen/Inhaber von Aufenthaltstiteln nicht verpflichtend. Ein “Daueraufenthalt – EU” kann allerdings nur bei Erfüllung von Modul 2 erworben werden.