Wer muss einen „Nachweis von Deutschkenntnissen vor Zuwanderung“ erbringen?
Drittstaatsangehörige müssen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, wenn der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum ersten Mal gestellt wird.
Drittstaatsangehörige müssen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, wenn der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum ersten Mal gestellt wird.